Wir weisen darauf hin, dass wir technisch notwendige Cookies einsetzen, um eine optimale Darstellung unserer Website zu ermöglichen. Die Einwilligung zur Nutzung weiterer Dienste wird bei Bedarf gesondert abgefragt. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Voraussetzungen
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Was sollte ich noch wissen?
Im Gegensatz zur Abwassergebühr ist der Abwasserbeitrag einmalig zu leisten. Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer/in einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Übersicht über die fachlich zuständigen Behörden sowie Ansprechpartner finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
Abgabeerklärung für Kleineinleiter
Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
Wir verwenden Cookies, wenn diese für den Betrieb der Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Zwecke und die Datenübertragung an externe Anbieter benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese können Sie hier jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Video
Alle abwählen
Die Einbettung von Videos erfolgt über externe Anbieter. Bei Anzeige der Inhalte können Drittanbieter-Cookies gesetzt werden.
Zur Darstellung einer interaktiven Karte nutzen wir Kartenmaterial von OpenStreetMap.
Sonstige
Alle abwählen
Wir haben weitere Dienste externer Anbieter eingebunden. Bei Anzeige der Inhalte können Drittanbieter-Cookies gesetzt werden.
Sprache wählen
Bitte bestätigen sie
Mit Bestätigung sind sie mit der weiteren Verarbeitung ihrer Daten einverstanden.