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Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Flächennutzungsplan
ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
Wohnen,
Gewerbe,
Verkehr,
Infrastruktur,
Erholung oder
Natur und Umwelt.
Er besteht im Allgemeinen aus:
Angabe der Planungsziele
verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
Legende zu den Karten sowie
Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Verfahrensablauf
Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
vor Ort bei der zuständigen Behörde,
elektronisch oder
schriftlich.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.
Weiterführende Informationen
Keine
Fristen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
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