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Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Verfahrensablauf
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
An wen muss ich mich wenden?
Straßenverkehrsbehörden in den
Kreisen und kreisfreien Städten
Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt
oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.
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