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Benötigen Sie kurzfristig einen Reisepass und können nicht 2 Wochen oder mehr auf einen regulären Reisepass warten? Dann können Sie Ihren Reisepass in einem Express-Bestellverfahren beantragen.
Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Trifft der Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller ein, beträgt die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag.
Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Bestell- und Produktionsprozess beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.
Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Verfahrensablauf
Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
Voraussetzungen
Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
bei Kindern unter 18 Jahren:
Sie sind sorgeberechtigt.
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
einer Strafverfolgung,
einer Strafvollstreckung oder
einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
Reisepass
vorläufiger Reisepass
Personalausweis
vorläufiger Personalausweis
Kinderreisepass
gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
Geburtsurkunde
Eheurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde
bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
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