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Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Die Ordnungsbehörden können jederzeit auch gegenüber Betreibern von erlaubnisfreien Gaststätten Anordnungen erlassen.
Wenn Sie ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können jederzeit Anordnungen zum Schutze
der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erlassen werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Was sollte ich noch wissen?
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Rechtsgrundlagen
§ 5 Gaststättengesetz (GastG),
Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.2 - VwGebV.
Rechtsgrundlage
§ 5 Gaststättengesetz (GastG),
Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.2 - VwGebV.
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