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Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname
Geburtsdatum und -ort
Name, Vorname der Eltern
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat.
Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Personenstandsfällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. Eine Meldeanschrift in Schleswig-Holstein ist dafür nicht erforderlich.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden
für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
Ehegatten,
Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Seit 01.11.22 wird die Geburtszeit mit in die Geburtsurkunden eingetragen. Dies gilt auch für Geburtsurkunden, welche beispielsweise aus den Registern der 1960er, 1970er und 1980er Jahren ausgestellt werden.
Fristen
Welche Fristen muss ich beachten?
Anschließend sind Auskünfte aus dem Geburtenregister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
für andere Personen:
gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
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