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Für einige Gewerbe (z. B. Makler, Spielhallenbetrieb, Privatkrankenanstalten) sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich.
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
Privatkrankenanstalten,
Schaustellungen von Personen,
Spielhallenbetrieb,
Pfandleihgewerbe,
Bewachungsgewerbe,
Versteigerergewerbe,
Makler und
Versicherungsvermittler.
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gegebenenfalls Handelsregisterauszug
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlagen
§§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.
Rechtsgrundlage
§§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.
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