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Wenn Sie eine Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) bauen lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie die Gehwegüberfahrt gebaut werden muss.
Verfahrensablauf
Sie beantragen den Bau der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
Der Antrag wird geprüft.
Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt bauen lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
An wen muss ich mich wenden?
Regionales Tiefbauamt
Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
Fristen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag, sofern vorhanden
Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Sie tragen die Kosten für den Bau der Gehwegüberfahrt.
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