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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Anspruch nehmen
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zuerst genommen werden müssen, informiert. Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Umständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gewährt werden:
Besondere Lebensverhältnisse:
keine oder keine ausreichende Wohnung
ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
gewaltgeprägte Lebensumstände
Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
vergleichbare nachteilige Umstände
Soziale Schwierigkeiten:
Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
Finden eines Arbeitsplatzes
Erhalt eines Arbeitsplatzes
familiäre oder andere soziale Beziehungen
Straffälligkeit
SolltenSiediese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leistungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:
Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
Maßnahmen zur Beschaffungund Erhaltung einer Wohnung
Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
Hilfen zur Schul-bzw. Berufsausbildung
Geld-und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung
Verfahrensablauf
Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechendeKontaktanfrage gestellt werden.
Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
Mögliche Hilfen sindunter anderem: Hilfen zurGesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.
Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung zu erhalten.Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidungen notwendig.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
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