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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen.
Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.
Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen informiert, die zuerst beantragt werden müssen.
Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Besondere Lebensverhältnisse:
keine oder keine ausreichende Wohnung
ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
gewaltgeprägte Lebensumstände
Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
vergleichbare nachteilige Umstände
Soziale Schwierigkeiten:
Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
Finden eines Arbeitsplatzes
Erhalt eines Arbeitsplatzes
familiäre oder andere soziale Beziehungen
Straffälligkeit
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:
Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
Maßnahmen zur Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung
Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
Geld- und Sachleistungen sind möglich, zum Beispiel Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung
Die Beratung kann auch anonym erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.
Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
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