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Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Sofern Sie von der Rentenversicherung eine Aufforderung zur Vorlage einer Lebensbescheinigung erhalten haben, können Sie sich hier weiter informieren.
Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
An wen muss ich mich wenden?
Bei folgenden Stellen können Sie das übersandte Formular des Rentenleisters ausfüllen und unterschreiben:
Kommunale Behörden
Kirchenbehörden
Notarinnen und Notare
Landesärzte- und Landestierärztekammern
Berufsständische Versorgungswerke
Gesetzliche Krankenkassen
Banken als Anstalten des öffentlichen Rechts oder Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Anschließend erfolgt seitens der Stelle vor Ort eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.
Fristen
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der jeweiligen Stelle in Verbindung zu setzen.
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist gebührenfrei. Dies gilt nicht, wenn eine Meldebehörde zur Ausstellung der Bescheinigung aufgesucht wird, da sich die Rentenversicherungsträger über den Datenabruf für Behörden eigenständig informieren können, ob eine Person noch lebt. Stellt eine Meldebehörde die Bescheinigung aus, fällt eine Gebühr von 6,00 Euro an.
Die Ausstellung von Lebensbescheinigungen zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten) sind gebührenpflichtig. Die Gebühr ist abhängig von der Handlung der ausgewählten Stelle, die die Beglaubigung vornimmt.
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