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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland Asyl suchen und dabei finanzielle oder medizinische Hilfe brauchen, können Sie einen Antrag stellen.
Zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehört die Grundversorgung.
Das bedeutet, Sie erhalten Unterstützung für Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Körperpflege und Dinge für den Haushalt.
Auch für persönliche Dinge, wie Fahrkarten, können Sie Leistungen erhalten.
Wenn Sie schwanger sind, bekommen Sie zusätzliche Hilfe in Form von Schwangerschaftskleidung oder Kleidung für Ihr Baby.
Medizinische Hilfe kann Ihnen gewährt werden, wenn Sie krank sind, eine Impfung benötigen oder eine Vorsorgeuntersuchung machen lassen wollen.
Weitere Hilfen sind möglich, zum Beispiel für Schulmaterialien oder einen Dolmetscher.
Die Leistung wird Ihnen in der Regel in Form einer Bezahlkarte (Debit-Karte) gewährt, abweichend können im Einzelfall Sachleistungen, Gutscheine oder Geldleistungen gewährt werden.
Die Höhe der Leistung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei dem zuständigen Sozialamt des Kreises beziehungsweise der zugehörigen Stadt, der Gemeinde, des Amtes oder der kreisfreien Stadt schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, bekommen Sie das Formular bei den zuvor genannten Behörden. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen einreichen.
Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Sie können die nötigen Nachweise und Unterlagen beim Online-Antrag als Datei hochladen.
Unter Umständen fordert das zuständige Sozialamt des Kreises bzw. der zugehörigen Stadt, der Gemeinde, des Amtes oder der kreisfreien Stadt bei Mängeln weitere Unterlagen oder Nachweise von Ihnen an.
Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder,
wenn Sie in den Landesunterkünften in Neumünster untergekommen sind, an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)
Bitte wenden Sie sich für den Bereich des Amtes Oeversee an die Kreisverwaltung in Schleswig, da diese zuständig ist.
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