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Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.
Familienname,
Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
Doktorgrad,
Geburtsdatum,
derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
frühere Namen,
Ordensname, Künstlername,
Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
Geschlecht,
zum gesetzlicher Vertreter
Familienname,
Vornamen,
Doktorgrad,
Anschrift,
Geburtsdatum,
Geschlecht sowie
Sterbedatum,
derzeitige Staatsangehörigkeiten,
Religionszugehörigkeit,
frühere Anschriften,
Einzugsdatum, Auszugsdatum,
Familienstand,
zum Ehegatten oder Lebenspartner
Familienname,
Vornamen,
Geburtsname,
Doktorgrad,
Geburtsdatum,
Geschlecht,
derzeitige Anschriften,
Sterbedatum,
zu minderjährigen Kindern
Familienname,
Vornamen,
Geburtsdatum,
Geschlecht,
Anschrift im Inland,
Sterbedatum,
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:
Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
gegebenenfalls Vollmacht.
Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:
Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
Brief oder E-Mail
Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.
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