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Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
Geschwister mit berechtigtem Interesse und
nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
Ort und Tag ihrer Geburt,
der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
die Nachlassabwicklung sowie
die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Voraussetzungen
Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Erbschein
Grundbuchauszug
Ausweis oder Reisepass
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Fristen
Welche Fristen muss ich beachten?
Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
für nahe Verwandte:
Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde
Ausweis oder Reisepass
für Geschwister der verstorbenen Person:
Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
Ausweis oder Reisepass
bei Abholung durch eine Vertretung:
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
den eigenen Ausweis oder Reisepass
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Erbschein
Grundbuchauszug
Ausweis oder Reisepass
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
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