Wir weisen darauf hin, dass wir technisch notwendige Cookies einsetzen, um eine optimale Darstellung unserer Website zu ermöglichen. Die Einwilligung zur Nutzung weiterer Dienste wird bei Bedarf gesondert abgefragt. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Straßen sind dem Straßenverkehr vorbehalten. Daher benötigt derjenige, der Waren und Leistungen auf Straßen anbieten möchte, eine Ausnahmegenehmigung.
Straßen sind in der Regel dem Straßenverkehr vorbehalten.
Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht ein Verbot für das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden könnten. In solchen Fällen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur bei zwingendem Erfordernis nach sorgfältiger Abwägung aller Rechtsgüter erteilt werden kann. Die Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden
für bestimmte Einzelfälle oder
allgemein für bestimmte Antragsteller.
Die Bezeichnung „Straße“ bezieht sich hier auf unmittelbar dem Straßenverkehr gewidmete Flächen.
Dem „Anbieten von Leistungen und Waren“ unterfällt auch die Werbung dafür. Werden bestimmte Größen der Werbeträger überschritten, sind auch baurechtliche Belange zu prüfen. Für Gewerbearten, die nur oder hauptsächlich auf der Straße ausgeübt werden (wie zum Beispiel Taxifahrten, Hausiererverkäufe auf der Straße), bestehen besondere gewerbliche Vorschriften.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde)
Was sollte ich noch wissen?
Wenn nach den örtlichen Gesamtumständen nicht von einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Ablenkung oder Belästigung von Verkehrsteilnehmern auszugehen ist, bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern nur einer Sondernutzungserlaubnis nach den Straßengesetzen des Bundes beziehungsweise der Länder.
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt (Ermessensentscheidung).
Keine, der Antrag sollte jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung.
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Wir verwenden Cookies, wenn diese für den Betrieb der Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Zwecke und die Datenübertragung an externe Anbieter benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese können Sie hier jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Video
Alle abwählen
Die Einbettung von Videos erfolgt über externe Anbieter. Bei Anzeige der Inhalte können Drittanbieter-Cookies gesetzt werden.
Zur Darstellung einer interaktiven Karte nutzen wir Kartenmaterial von OpenStreetMap.
Sonstige
Alle abwählen
Wir haben weitere Dienste externer Anbieter eingebunden. Bei Anzeige der Inhalte können Drittanbieter-Cookies gesetzt werden.
Sprache wählen
Bitte bestätigen sie
Mit Bestätigung sind sie mit der weiteren Verarbeitung ihrer Daten einverstanden.