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Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.
Defekte oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden.
Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese der Straßenverkehrsbehörde oder der Straßenbaubehörde melden.
Bei akuter Gefahr können Sie auch die Polizei oder die Gemeindeverwaltung informieren.
Das kann zum Beispiel betreffen:
Ampeln / Lichtsignalanlagen
Ausfall
Taktung fehlerhaft
einzelne Lichter defekt
Ruftaste defekt
Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
Ampelmast verdreht oder schief
Verkehrsschilder beziehungsweise Verkehrszeichen
Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
Verkehrsschild ausgeblichen
Verkehrsschild reflektiert nachts nicht
Mast verdreht oder schief
Verkehrsschild zugewachsen
fehlerhafte Straßenmarkierungen
Defekte an
der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen beziehungsweise Zebrastreifen
Parkscheinautomaten
Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländern
Verfahrensablauf
Sie melden eine Störung oder Beschädigung bei der Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei.
Beschreiben Sie die Beschädigung.
Machen Sie eine genaue Ortsangabe.
Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung sowie die Straßenbauverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
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