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Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Beschreibung
Leistungsbeschreibung
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
Edelsteine, Perlen und Schmuck
Altmetallen
Auskunfteien, Detekteien
Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
An wen muss ich mich wenden?
Gewerbebehörde
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Gewerbebehörde
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
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